Der VSME für Schweizer KMU erklärt
Was der europäische Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU ist, was sich 2026 geändert hat, was Kunden von Ihnen verlangen können und was das Schweizer Recht sagt.
Aktualisiert am 29. Oktober 2026Der VSME in Kürze
Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen. Er wurde von der EFRAG entwickelt, dem Gremium, das die Europäische Kommission in Fragen der Berichterstattung berät, und im Dezember 2024 veröffentlicht.
Sein Ziel ist einfach: Die vielen Fragebogen, die KMU von Kunden, Banken und Investoren erhalten, sollen durch einen einzigen Bericht in einem gemeinsamen Format ersetzt werden. Er umfasst zwei Module:
- das Basismodul mit elf Angaben, nummeriert von B1 bis B11: das Minimum und das Ziel für die kleinsten Unternehmen;
- das freiwillige umfassende Modul mit neun zusätzlichen Angaben (C1 bis C9), die Banken und Grosskunden oft verlangen.
Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission KMU, die Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen wollen, seine Anwendung empfohlen.
2026: Der VSME wird zum freiwilligen EU-Standard
Zwei europäische Rechtsakte haben 2026 die Lage verändert:
- Die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, schränkt den Geltungsbereich der CSRD stark ein: Berichtspflichtig bleiben nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz.
- Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, am 3. Juli 2026 erlassen und am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, macht den VSME zum offiziellen freiwilligen Standard der EU. Die Änderungen gegenüber dem Text der EFRAG sind begrenzt: Basismodul, umfassendes Modul und die Nummerierung der Angaben bleiben erhalten.
In der Fassung von 2026 werden einzelne Umweltangaben für Unternehmen mit 10 oder weniger Mitarbeitenden freiwillig.
Was Kunden von Ihnen verlangen können
Für KMU ist dies der wichtigste Punkt. Die Omnibus-I-Richtlinie führt eine Obergrenze für die Wertschöpfungskette ein: Ein CSRD-pflichtiges Unternehmen darf für seinen eigenen Nachhaltigkeitsbericht von Unternehmen seiner Wertschöpfungskette mit höchstens 1000 Mitarbeitenden keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen. Diese Unternehmen dürfen solche Anfragen ablehnen, und der Anfragende muss sie darauf hinweisen.
Die Obergrenze gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Zwei Grenzen sind wichtig:
- Sie betrifft nur Anfragen für den Nachhaltigkeitsbericht des Kunden: Fragebogen von Banken, Kriterien in Ausschreibungen und Angaben, die andere Gesetze verlangen, sind nicht erfasst;
- Sie ist eine Obergrenze, keine Pflicht: Kein KMU muss einen Bericht veröffentlichen.
Und für ein Schweizer KMU?
Europäisches Recht gilt für ein Schweizer KMU nicht direkt. Viele Schweizer KMU beliefern aber europäische Unternehmen oder Schweizer Konzerne, die selbst einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Diese Kunden werden ihre Lieferantenfragebogen am freiwilligen Standard ausrichten, da er die in der EU anerkannte gemeinsame Grundlage ist.
Mit einem Bericht im Format des Basismoduls beantworten Sie die meisten Anfragen mit einem einzigen, jährlich aktualisierten Dokument, statt für jeden Kunden einen anderen Fragebogen auszufüllen.
Das Basismodul, Angabe für Angabe
Was jede Angabe umfasst und wo Sie die Informationen in einem Schweizer Unternehmen finden.
| Code | Was anzugeben ist | Wo Sie es in der Schweiz finden |
|---|---|---|
| B1 | Grundlage der Erstellung: gewähltes Modul, Einzel- oder konsolidierter Bericht, Rechtsform, NACE-Tätigkeitscode, Umsatz, Bilanzsumme, Personalbestand, Länder und Standorte, Zertifizierungen. | Handelsregister (Zefix), Jahresrechnung, AHV-Abrechnung, NOGA-Code des BFS. |
| B2 | Praktiken, Richtlinien und Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, je Thema, und ob sie öffentlich sind. | Interne Reglemente, Zielvereinbarungen mit EnAW oder act. |
| B3 | Energieverbrauch und erneuerbarer Anteil, Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2, Intensität im Verhältnis zum Umsatz. | Energierechnungen, Stromkennzeichnung oder Herkunftsnachweise (Pronovo), Faktoren von BAFU und KBOB. |
| B4 | Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden, sofern das Unternehmen sie bereits melden muss. | Bewilligungen und Kontrollen nach LRV und GSchV. |
| B5 | Anzahl und Fläche der Standorte in oder nahe biodiversitätssensiblen Gebieten. Freiwillig: Gesamt-, versiegelte und naturnahe Flächen. | Bundesinventare auf map.geo.admin.ch, Grundbuch. |
| B6 | Gesamter Wasserbezug, davon in Gebieten mit Wasserstress, und gegebenenfalls Verbrauch der Prozesse. | Rechnungen der Wasserversorgung. |
| B7 | Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfälle nach Art (nicht gefährlich und gefährlich), rezyklierter oder wiederverwendeter Anteil, bedeutende Materialflüsse. | Entsorgungsbelege, Begleitscheine für Sonderabfälle (VeVA). |
| B8 | Personalbestand nach Vertragsart, Geschlecht und Land, Fluktuationsrate ab 50 Mitarbeitenden. | Personalstatistik, AHV-Abrechnung. |
| B9 | Anzahl und Rate der Arbeitsunfälle, Todesfälle. | Meldungen an den UVG-Versicherer (Suva oder andere). |
| B10 | Einhaltung der anwendbaren Mindestlöhne, Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, Abdeckung durch einen Gesamtarbeitsvertrag, Weiterbildungsstunden nach Geschlecht. | Anwendbarer GAV, kantonale Mindestlöhne, Lohngleichheitsanalyse (GlG). |
| B11 | Verurteilungen und Bussen wegen Korruption. | Geschäftsleitung. |
Die Tilka-Bewertung übernimmt diese elf Angaben mit Schweizer Begriffen, berechnet Summen und Emissionen und zeigt, was fehlt.
Was das Schweizer Recht sagt
In der Schweiz betrifft die Pflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange (Art. 964a ff. OR) nur grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse, namentlich börsenkotierte Gesellschaften und von der FINMA beaufsichtigte Institute, die zusammen mit den von ihnen kontrollierten Unternehmen im Jahresdurchschnitt mindestens 500 Vollzeitstellen haben und eine Bilanzsumme von 20 Millionen oder einen Umsatz von 40 Millionen Franken überschreiten. Seit dem 1. Januar 2024 regelt eine Verordnung, was diese Unternehmen zu Klimabelangen berichten müssen.
Am 2. April 2026 hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Gemäss diesem Entwurf müssten weniger Unternehmen berichten als heute: rund 100 statt rund 200. Das Parlament muss noch entscheiden.
Für ein Schweizer KMU besteht somit keine gesetzliche Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Es sind Kunden, Banken und Ausschreibungen, die danach fragen.
Häufige Fragen
Ist der VSME für Schweizer KMU obligatorisch?
Nein. Er ist ein freiwilliger Standard, und das europäische Recht gilt für Schweizer Unternehmen nicht direkt. Sein Nutzen ist kommerziell: Kunden und Bank in einem Format antworten, das sie kennen.
Was ist der Unterschied zur CSRD und zu den ESRS?
Die CSRD ist die Richtlinie, die sehr grosse EU-Unternehmen zur Berichterstattung nach detaillierten Standards, den ESRS, verpflichtet. Der VSME ist die vereinfachte, freiwillige Fassung für KMU.
Genügt das Basismodul?
Für die meisten Kundenanfragen ja. Manche Banken verlangen zusätzlich Elemente des umfassenden Moduls, zum Beispiel zu Klimarisiken.
Muss der Bericht geprüft werden?
Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Wenn ein Kunde verlässliche Zahlen will, genügt oft eine Prüfung anhand der Belege. Für eine formelle Prüfung mit Sicherheit braucht es eine zugelassene Revisionsstelle.
Quellen
- EFRAG, VSME: digitale Vorlage und XBRL-Taxonomie
- Europäische Kommission, VSME-Empfehlung (Juli 2025)
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, EUR-Lex
- Linklaters, Veröffentlichung der Omnibus-I-Richtlinie im Amtsblatt (Februar 2026)
- SRF, Gegenvorschlag des Bundesrates zur Konzernverantwortung (2. April 2026)
- Fedlex, Obligationenrecht (Art. 964a ff.)
Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Tilka ist weder mit der EFRAG noch mit der Europäischen Kommission verbunden.
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